Feuerwerkskörper sind mit Spreng- und/oder brennbaren Stoffen gefüllt. Alljährlich müssen Personen mit schweren Hörschäden von Silvesterknallern in Krankenhäuser behandelt werden. Ein Teil davon bleibt dauerhaft schwerhörig.
Andere erleiden schwere Verbrennungen, Augenverletzungen und den Verlust von Körperteilen.
Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkoholeinfluss, fehlerhafte Feuerwerkskörper, selbstproduzierte Knaller und illegale Böller verursachen nicht nur schwere Verletzungen und Angstreaktionen – insbesondere bei Kindern -, sondern auch erhebliche Sachschäden.
Aber auch unzählige Haus- und Wildtiere, die vor dem Lärm flüchten, angefahren, getötet werden oder verletzt in Tierheimen landen, zählen zu den Opfern.
Tipps
- Keine Feuerwerkskörper in Kinderhand.
- Keine Feuerwerkskörper in alkoholisiertem Zustand.
- Feuerwerkskörper nur im „Freien“ zünden und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen, Holzhäusern, Wirtschaftsgebäuden, Wald etc.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
- Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere.
- Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen oder Autos achten.
- Raketen nur aus einer standsicheren Abschussvorrichtung (z.B. Flasche) oder einem Rohr senkrecht in die Höhe starten.
- Versager niemals ein zweites Mal anzünden, sondern mit Wasser übergießen oder mit Schnee bedecken.
- Für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten – Feuerlöscher oder Kübel mit Wasser oder Sand.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her.
- Manipulieren Sie niemals an Feuerwerkskörpern.
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
Hinweis zum Pyrotechnikgesetz
Grundsätzlich sei gesagt, dass laut Pyrotechnikgesetz von 2010 die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind) im Ortsgebiet verboten ist. Für pyrotechnische Gegenstände höherer Kategorien ist eine behördliche Bewilligung notwendig.